„Die Sprache ist die Kleidung der Gedanken“
(Samuel Johnson)
Von der Abteilung 6 – Bildung und Sport, Amt der Kärntner Landesregierung, ist die AVS Kärntens, Fachbereich AEH-Frühförderung, weiterhin mit der Organisation und Durchführung der frühen sprachlichen Förderung im Rahmen der Art. 15a B-VG Vereinbarung betraut.
Frühe sprachliche Förderung berücksichtigt entwicklungstheoretische sowie lerntheoretische Erkenntnisse, umfasst pädagogisch unterstützende Angebote im Bereich der Bildungssprache Deutsch und spricht vielfältige Entwicklungsbereiche an.
Ziel ist es, die Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung bestmöglich zu unterstützen, um einen guten Start ihrer Bildungslaufbahn sicherzustellen.
Der Sprachstand aller Kinder in elementaren Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen wird durch die gruppenführenden PädagogInnen mittels dem Beobachtungsbogen „BESK kompakt“ bzw. „BESK DaZ kompakt“ erhoben.
In der Folge haben die Kinder mit beobachtetem Sprachförderbedarf die Möglichkeit, zusätzliche Sprachförderung durch PädagogInnen der AVS zu erhalten. Die fristgerechte Meldung an die AVS obliegt der elementaren Bildungseinrichtung.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen