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TAGESMÜTTER Einstiegsbild Tagesmuetter

ANGEBOT

Die kärntenweite Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Tagesväter, welche durch finanzielle Mittel des Amtes der Kärntner Landesregierung unterstützt wird, ist seit fast 50 Jahren ein etabliertes Betreuungsmodell für Kinder im Alter von 8 Wochen bis 10 Jahren. Ein wesentliches Merkmal ist die familiennahe und individuelle Betreuung und Förderung der Kinder sowie das flexible Angebot der Betreuungszeiten. Tagesmütter arbeiten im Rahmen des Kärntner Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (K-KBBG) und deren Verordnungen. In diesen wird der individuelle Betreuungsrahmen für jede Tagesmutter festgelegt. Für ihre Tätigkeit hat jede Tagesmutter eine Bewilligung vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgestellt bekommen. Tagesmütter betreuen, je nach räumlicher Kapazität und Anzahl der eigenen Kinder, bis zu 6 Kinder zeitgleich.

 

QUALITÄTSMERKMALE

Eine sorgfältige Auswahl der Mitarbeiterinnen ist für uns sehr wichtig.
Um dies gewährleisten zu können, erfolgt ein umfassendes und prozessorientiertes Auswahlverfahren in Kooperation mit der Fachabteilung der Kärntner Landesregierung. Wir legen Wert auf Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung. Alle Tagesmütter müssen eine fundierte pädagogische Fachausbildung absolvieren und verpflichten sich im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung. Tagesmütter arbeiten im Rahmen eines arbeitsrechtlich abgesicherten Dienstverhältnisses bei der AVS und unterliegen einer internen Dienstaufsicht. Die externe Aufsicht unterliegt der Abteilung 6. Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport der Kärntner Landesregierung. Bei Bedarf haben Tagesmütter pädagogische und psychologische Fachberatung sowie externer Begleitung (Supervision).

 

VERTRAGSBEDINGUNGEN UND KOSTEN

Ab 1.9.2023 wird der Betreuungsbeitrag von 2,40 pro Stunde für Kinder mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welche noch nicht schulpflichtig sind, vom Land Kärnten in Form eines Elternbeitragsersatz übernommen. Dieser wird vom Land Kärnten direkt mit der AVS abgerechnet. Somit ist die reine Betreuungsleistung für anspruchsberechtigte Kinder beitragsfrei. Für die Abgeltung der Verpflegung wird ab 1.9.2023 je Anwesenheitstag ein Verpflegungsbeitrag von € 3,75 eingehoben. Dieser Satz gilt pro Tag, an dem das Kind bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater, in Betreuung war und wird dem Vertragspartner, unabhängig vom täglichen Betreuungsausmaß, pauschal in Rechnung gestellt.

 

 

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KONTAKT

   
Claudia Riepl
Verwaltungsassistentin
T: 0664 80327 2113
M: claudia.riepl@avs-sozial.at
Lisa Tschreppl
Verwaltungsassistentin
T: 0664 80327 2112
M: lisa.tschreppl@avs-sozial.at
   
Michaela Urnik
Verwaltungsassistentin
T: 0664 80327 2111
M: michaela.urnik@avs-sozial.at 
 
   

 

KONTAKT


Nina Flaschberger
Nina Flaschberger, BEd
Fachbereichsleitung

Josef-Gruber-Straße 13
9020 Klagenfurt am W.
T: 0664 8327 837
E: tagesmuetter@avs-sozial.at