AEH HILFSMITTELPOOL | ![]() |
Der Hilfsmittelpool der AVS umfasst technische und therapeutisch- / pädagogische Hilfsmittel. (z.B.: Computerausstattungen, Software, Braillezeilen, Tafellesesysteme, PERTRA Spielsatz usw.)
Diese werden Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen an Kärntens Kinderbetreuungseinrichtungen, Landes-Pflichtschulen, und Horten auf Antrag leihweise zur Verfügung gestellt. (Maximal bis Ende der Pflichtschulzeit)
Die notwendigen Hilfsmittel sind ausschließlich für den Gebrauch in der Bildungseinrichtung bestimmt. Verbrauchsmaterial (Druckerpatronen usw.) wird nicht zur Verfügung gestellt.
Die Schwerpunke liegen hier bei Kindern und Jugendlichen mit:
Die Antragsstellung erfolgt mittels eines unterfertigten Antragsformulars unter Beifügung eines aktuellen fachärztlichen Gutachtens. Antragsformulare werden auf Anfrage per e-mail, per Fax oder postalisch zugesandt.
Organisation und Verwaltung des HILFSMITTELPOOLS sind Teilbereich der Ambulanten ErziehungsHilfe und erfolgen zentral in der Hauptverwaltung der AVS Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens in Klagenfurt.