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AEH HILFSMITTELPOOL Behinderten small

Der Hilfsmittelpool der AVS umfasst technische und therapeutisch- / pädagogische Hilfsmittel. (z.B.: Computerausstattungen, Software, Braillezeilen, Tafellesesysteme, PERTRA Spielsatz usw.)
Diese werden Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen an Kärntens Kinderbetreuungseinrichtungen, Landes-Pflichtschulen, und Horten auf Antrag leihweise zur Verfügung gestellt. (Maximal bis Ende der Pflichtschulzeit)
Die notwendigen Hilfsmittel sind ausschließlich für den Gebrauch in der Bildungseinrichtung bestimmt. Verbrauchsmaterial (Druckerpatronen usw.) wird nicht zur Verfügung gestellt.

Die Schwerpunke liegen hier bei Kindern und Jugendlichen mit:

  • Hörbeeinträchtigung
  • Sehbeeinträchtigung
  • Einschränkungen in der Lautsprache (UK)
  • hohem sonderpädagogischen Förderbedarf (körperliche/geistige Beeinträchtigung)

Die Antragsstellung erfolgt mittels eines unterfertigten Antragsformulars unter Beifügung eines aktuellen fachärztlichen Gutachtens. Antragsformulare werden auf Anfrage per e-mail, per Fax oder postalisch zugesandt.

Organisation und Verwaltung des HILFSMITTELPOOLS sind Teilbereich der Ambulanten ErziehungsHilfe und erfolgen zentral in der Hauptverwaltung der AVS Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens in Klagenfurt.


 

KONTAKT

Christian Mueller

Dr. Christian Müller
Fachbereichsleitung

Fischlstraße 40
9024 Klagenfurt am W.
T: 0463/512035-2070
M: 0664/83 27 789
E: c.mueller@avs-sozial.at


 

Ing. Konrad Bauer
Organisation Verwaltung

Fischlstraße 40, A-9024 Klagenfurt
T. 0463/512035-2074
F: 0463/512035-2295
H: 0664/83 27 823
E: k.bauer@avs-sozial.at