INKLUSION/SCHULASSISTENZ |
Nach dem Nationalen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ist es einer der wichtigsten Aufgaben Menschen mit Behinderung in alle gesellschaftlichen Bereichen zu inkludieren.
Daher werden von der AVS in Kooperation mit dem Land Kärnten (Kompetenzzentrum Soziales sowie Kompetenzzentrum Bildung) und dem Landesschulrat für Kärnten qualifizierte AVS MitarbeiterInnen im Rahmen der Inklusion und Schulassistenz eingesetzt.
Inklusion
Nach diesem Prinzip findet an derzeit 21 Standorten in Kärnten der Unterricht in kooperativen Kleinklassen statt, um eine Teilhabe und Selbstbestimmung für SchülerInnen mit Behinderungen erreichen zu können.
FachsozialbetreuerInnen Behindertenbegleitung sowie Sozial- und IntegrationspädagogInnen verrichten derzeit die umfassenden Tätigkeiten der Förderung und Betreuung während der Schulzeit und der Nachmittagsbetreuung sowie weiteren schulischen Aktivitäten in diesem Aufgabenbereichen.
Schulassistenz
Nach den Grundsätzen inklusiver Bildung und Betreuung wird Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) eine wohnortnahe und dezentrale Beschulung durch eigenes Assistenzpersonal der AVS ermöglicht.
Im Rahmen der Schulassistenz befindet sich neben den LehrerInnen eine weitere qualifizierte Fachkraft der AVS im Klassenzimmer, um eine bestmögliche Betreuung und Beschulung zu gewährleisten.
Eine optimale 1:1 Betreuung leisten gut qualifizierte MitarbeiterInnen, die eine behindertenspezifische Ausbildung (FachsozialbetreuerInnen Behindertenbegleitung, Sozial- und IntegrationspädagogInnen mit universitärer Ausbildung, Volks- und SonderschullehrerInnen – wenn vorhanden mit Zusatzqualifikationen) abgeschlossen haben.