| INKLUSION/SCHULASSISTENZ | ![]() |
Nach dem Nationalen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es eine der wichtigsten Aufgaben, Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen zu inkludieren.
Daher werden von der AVS in Kooperation mit dem Land Kärnten (Abt. 4 Chancengleichheit sowie Abt. 6 Bildung) und der Bildungsdirektion für Kärnten qualifizierte AVS-Mitarbeiter:innen im Rahmen der Inklusion und Schulassistenz eingesetzt.
Inklusion
Nach diesem Prinzip findet an derzeit 21 Standorten in Kärnten der Unterricht in kooperativen Kleinklassen statt, um eine Teilhabe und Selbstbestimmung für Schüler:innen mit Behinderungen erreichen zu können.
Fachsozialbetreuer:innen Behindertenbegleitung sowie Sozial- und Integrationspädagog:innen verrichten derzeit die umfassenden Tätigkeiten der Förderung und Betreuung während der Schulzeit und der Nachmittagsbetreuung sowie weiteren schulischen Aktivitäten in diesen Aufgabenbereichen.
Schulassistenz
Nach den Grundsätzen inklusiver Bildung und Betreuung wird Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) eine wohnortnahe und dezentrale Beschulung durch eigenes Assistenzpersonal der AVS ermöglicht.
Im Rahmen der Schulassistenz befindet sich neben den Lehrer:innen eine weitere qualifizierte Fachkraft der AVS im Klassenzimmer, um eine bestmögliche Betreuung und Beschulung zu gewährleisten.
Eine optimale 1:1 Betreuung leisten gut qualifizierte Mitarbeiter:innen, die eine behindertenspezifische Ausbildung (Fachsozialbetreuer:innen Behindertenbegleitung, Sozial- und Integrationspädagog:innen mit universitärer Ausbildung, Volks- und Sonderschullehrer:innen – wenn vorhanden mit Zusatzqualifikationen) abgeschlossen haben.